Aktuelles
18.03.2025: Bekanntmachung
B E K A N N T M A C H U N G
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung behandelt am Mittwoch, den 23.04.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus in Aidhausen in einer öffentlichen Vorstandssitzung folgende
Tagesordnungspunkte:
1. Bericht zum Ergebnis des Runden Tisches für die Neugestaltung der Straße „Am Haag“
2. Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Aidhausen über die Erstellung eines Nahwärmenetzes
3. Sonstiges Zu dieser Vorstandssitzung wird herzlich eingeladen.
Würzburg, den 17.03.2025 Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
gez. Wolfgang Löhlein Baurat
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17.03.2025: Fastenessen am 06.04.2025
Einladung zu Fastenessen
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06.03.2025: Informationen zum Nahverkehr Mainfranken
Startseite | NVM Nahverkehr Mainfranken
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05.03.2025: Kulturpunkt Friesenhausen, 23.03.25
Nähere Infos hier Programm Kulturpunkte 22. & 23.3.25.
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21.02.2025: Allgemeine Information bezüglich Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide
Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform haben die zuständigen Gremien der VG-Mitgliedsgemeinden die Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2025 neu festgesetzt. Die Gemeinden waren seitens des Gesetzgebers angehalten, aufgrund der Grundsteuerreform allein kein höheres Aufkommen an der Grundsteuer zu erzielen. Weiter müssen sich die Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfes der ihnen zustehenden Abgaben bedienen und können diese gegebenenfalls anpassen (Finanzhoheit der Gemeinden nach Art. 22 Abs. 2 GO).
Hieraus ergibt sich also, dass eine gesetzliche Pflicht, das Grundsteueraufkommen ab 01.01.2025 grundsätzlich neutral zu halten, nicht besteht.
Derzeit ist in der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr. ein erhöhtes Widerspruchsaufkommen zu verzeichnen. Diese Widersprüche werden nach und nach gesichtet und die Widerspruchsführer erhalten dann entsprechende Antwort. Hierfür wird jedoch um etwas Geduld gebeten.
Im Vorfeld wird auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
- Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung:
- Ein Widerspruch gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes entbindet ebenfalls nicht von der Zahlungsverpflichtung:
- Ein Widerspruch aufgrund der Höhe der Grundsteuer ist unbegründet:
- Ein Widerspruch aufgrund einer eventuellen Verfassungswidrigkeit des Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ist unbegründet:
Einer Gemeinde kommt grundsätzlich auch nicht das Recht zu, ein bestehendes Gesetz zu verwerfen oder zu ignorieren. Dies bedeutet wiederum, dass sie ein Gesetz sogar dann vollziehen müsste, wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen würden.
- Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aufgrund eines angefochtenen Grundlagenbescheides hat keine Aussicht auf Erfolg:
- Ein Antrag auf Ruhen des Widerspruchsverfahrens entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung:
Bei Fragen hierzu stehen Ihnen
- Hr. Göbel (E-Mail: s.goebel@vghofheim.de bzw. Tel. 09523 9229-15) oder
- Hr. Reich (E-Mail: s.reich@vghofheim.de bzw. Tel. 09523 9229-14)
zur Verfügung.
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21.02.2025: Managementplan für das NATURA 2000-Gebiet
Ortsübliche Bekanntmachung
Managementplan für das NATURA 2000-Gebiet
5728-372 Haßbergetrauf von Königsberg bis Stadtlauringen liegt vor
Im Jahr 2024 konnte der Managementplan für das Natura 2000-Gebiet „Haßbergetrauf von Königsberg bis Stadtlauringen“, der von der Regierung von Unterfranken und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg erstellt wurde, für abgeschlossen erklärt werden.
Der Plan wird dauerhaft in den Gemeinden Aidhausen, Hofheim in Unterfranken, Königsberg in Bayern, Stadtlauringen, an den Landratsämtern Haßberge und Schweinfurt sowie am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt (Bereich Forsten) zur Einsichtnahme für alle Beteiligten und Interessierten zur Verfügung stehen. Zudem steht er zur Einsicht und zum Download auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Umwelt
Hauptanliegen von NATURA 2000 ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der Gebiete europäischer Bedeutung. Hierzu werden in Bayern von der Naturschutz- und Forstverwaltung Managementpläne erarbeitet, die mit den Beteiligten vor Ort besprochen und diskutiert werden.
Der für das Natura 2000-Gebiet „Haßbergetrauf von Königsberg bis Stadtlauringen“ erstellte Managementplan zeigt auf, welche Maßnahmen im Gebiet notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und deren Lebensräume zu gewährleisten oder wiederherzustellen.
Der Managementplan ist Leitlinie des staatlichen Handelns. Er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, er hat jedoch keine rechtliche Bindungswirkung auf die ausgeübte Nutzung durch die Grundeigentümer und Pächter. Für diese begründet der Managementplan daher keine unmittelbaren Verpflichtungen, die nicht schon durch das gesetzliche Verschlechterungsverbot gegeben sind. Ziel ist es, vor allem im Rahmen von Förderprogrammen die im Plan vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen bzw. fortzuführen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Haßberge und Schweinfurt sowie das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt (Bereich Forsten) zuständig.
NATURA 2000 ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die wir in Verantwortung für diese und kommende Generationen gemeinsam erfolgreich umsetzen wollen.
Die Regierung von Unterfranken, Höhere Naturschutzbehörde, bedankt sich bei allen Beteiligten für die Kooperation und bittet auch bei der Umsetzung um Mitwirkung und Unterstützung sowie eine gute Zusammenarbeit bei dieser gemeinschaftlichen Aufgabe.
gez.
Dr. Thomas Keller
Leitender Regierungsdirektor
Regierung von Unterfranken, Höhere Naturschutzbehörde
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